Das Collegium Strafverteidigung für Ärztinnen und Ärzte bietet anwaltliche Vertretung in allen Belangen des Arzt- und Medizinalstrafrechts.
Spezialisierte Strafverteidigung für Ärztinnen und Ärzte.
Das Collegium Strafverteidigung für Ärztinnen und Ärzte ist ein fachorientiertes Kompetenzzentrum für Ärztinnen und Ärzte, Spitäler, Versicherungen und Behörden im besonderen Fachbereich des Arzt- und Medizinalstrafrechts.
Das Arztstrafrecht - auch Medizinalstrafrecht - betrifft die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Medizinalpersonen für ihr berufliches Handeln. Es ist von der zivilrechtlichen Arzthaftung, also von Schadenersatz und Genugtuung, sowie vom Berufs- und Aufsichtsrecht zu unterscheiden. Diese Verfahren laufen jedoch häufig parallel und beeinflussen sich gegenseitig.
Im Zentrum steht häufig der Vorwurf einer Sorgfaltspflichtverletzung und die Frage «Ist die Behandlung nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt?» Die Antwort darauf entscheidet über Einstellung des Verfahrens, Anklage oder Verurteilung – und stützt sich regelmässig auf medizinische Gutachten. Diese medizinische Frage muss jedoch in den besonderen Formen des Strafverfahrens rekonstruiert und beantwortet werden. Hierbei geht es um Vorwürfe der fahrlässigen Körperverletzung oder gar der fahrlässigen Tötung nach einem unerwünschten Behandlungsverlauf. Weitere Klagen können erhoben werden wegen des Verdachts auf Sexualdelikte, Urkundenfälschung sowie Veruntreuung. Ebenso wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses, Betäubungs- und Heilmittel-Verschreibungen, Sterbehilfe und Suizidbeihilfe, unwahren oder gefälligen ärztlichen Zeugnissen und Urkunden oder Vorwürfe im Zusammenhang mit der Leistungsabrechnung.
Medizinstrafrechtliche Verfahren liegen an der Schnittstelle von Strafrecht, Medizin sowie Haftpflicht- und Berufsrecht. Eine Verteidigerin oder ein Verteidiger muss nicht nur das Strafverfahren beherrschen, sondern auch medizinische Sachverhalte und Gutachten kritisch beurteilen können – denn das Gutachten ist oft das Herzstück des Verfahrens. Hinzu kommt die besondere Tragweite: Für die Betroffenen geht es um Reputation und berufliche Zukunft. Das verlangt Sachkenntnis, Diskretion und ein Gespür für den richtigen Zeitpunkt.
Unser Collegium führt Ärztinnen und Ärzte, Spitäler, Versicherungen und Behörden ohne Umwege zu spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die über Expertise und eine reiche Erfahrung in der Verteidigung bei medizinstrafrechtlichen und ähnlichen Verfahren verfügen. Das Collegium setzt sich modular aus Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Regionen der Schweiz zusammen. Im Zentrum stehen eine sorgfältige Analyse, eine strategische Vorgehensweise und der Schutz von Reputation und Handlungsfähigkeit.
Das Collegium setzt sich aus Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in eigenen Kanzleien zusammen. Dies ermöglicht massgeschneiderte Einzel- und Mehrfachverteidigungen (Verteidigung mehrerer Personen im selben Verfahren) in einem spezialisierten Verteidigerteam.